§ 9 Leihverkehr
Im Auftrag des Benutzers beschafft die Bibliothek gegen Zahlung eines Entgelts gemäß § 12 und nach den geltenden Bestimmungen der Deutschen Leihverkehrsordnung Medien über den Leihverkehr aus anderen Bibliotheken, die nicht im Bestand der Bibliothek vorhanden sind. Für deren Benutzung gelten zusätzlich die Benutzungsbestimmungen der entsendenden Bibliothek. Kosten, die von der auswärtigen Bibliothek in Rechnung gestellt werden, werden vom Benutzer getragen.